
Bundesland · 4 Städte im Verzeichnis
Schleswig-Holstein zählt 2.959.517 Einwohner; unser Verzeichnis umfasst 4 Städte von Kiel bis Neumünster. Für jede Stadt finden Sie die zuständigen Stellen (Registergericht, Insolvenzgericht, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, Handwerkskammer) mit Adresse sowie den Ablauf der Firmenauflösung. Das Handelsregister ist in Schleswig-Holstein auf wenige Standorte konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Lübeck und Amtsgericht Flensburg — nicht jede Stadt hat ein eigenes Registergericht.
Firmenauflösung in diesen Städten
Handelsregister: Das Handelsregister ist in Schleswig-Holstein auf wenige Standorte konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Lübeck und Amtsgericht Flensburg — nicht jede Stadt hat ein eigenes Registergericht.
So läuft eine Firmenauflösung in Schleswig-Holstein ab
Der rechtliche Ablauf einer Firmenauflösung ist bundesweit einheitlich: Gesellschafterbeschluss, notarielle Anmeldung beim Registergericht, Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“, Verwertung von Maschinen und Betriebsvermögen, Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern, dann Sperrjahr und Löschung. Entscheidend ist das für den Firmensitz zuständige Registergericht — in Schleswig-Holstein nicht immer das Amtsgericht vor Ort; die genaue Zuständigkeit steht auf der jeweiligen Stadtseite.
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Häufige Fragen – Firmenauflösung in Schleswig-Holstein
Wo wird das Handelsregister in Schleswig-Holstein geführt?
Das Handelsregister ist in Schleswig-Holstein konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Lübeck und Amtsgericht Flensburg. Welche Stadt zu welchem Gericht gehört, steht auf der jeweiligen Stadtseite.
Welches Gericht ist für Insolvenzverfahren zuständig?
Für Insolvenzverfahren sind in Schleswig-Holstein Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Lübeck, Amtsgericht Flensburg und Amtsgericht Neumünster zuständig — maßgeblich ist der Firmensitz.
Welche Städte umfasst das Verzeichnis?
Das Verzeichnis für Schleswig-Holstein umfasst 4 Städte: Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster.