
Bundesland · 4 Städte im Verzeichnis
Brandenburg zählt 2.556.747 Einwohner; unser Verzeichnis umfasst 4 Städte von Potsdam bis Frankfurt (Oder). Für jede Stadt finden Sie die zuständigen Stellen (Registergericht, Insolvenzgericht, Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, Handwerkskammer) mit Adresse sowie den Ablauf der Firmenauflösung. Das Handelsregister ist in Brandenburg auf wenige Standorte konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Cottbus und Amtsgericht Frankfurt (Oder) — nicht jede Stadt hat ein eigenes Registergericht.
Firmenauflösung in diesen Städten
Handelsregister: Das Handelsregister ist in Brandenburg auf wenige Standorte konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Cottbus und Amtsgericht Frankfurt (Oder) — nicht jede Stadt hat ein eigenes Registergericht.
So läuft eine Firmenauflösung in Brandenburg ab
Der rechtliche Ablauf einer Firmenauflösung ist bundesweit einheitlich: Gesellschafterbeschluss, notarielle Anmeldung beim Registergericht, Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“, Verwertung von Maschinen und Betriebsvermögen, Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern, dann Sperrjahr und Löschung. Entscheidend ist das für den Firmensitz zuständige Registergericht — in Brandenburg nicht immer das Amtsgericht vor Ort; die genaue Zuständigkeit steht auf der jeweiligen Stadtseite.
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Häufige Fragen – Firmenauflösung in Brandenburg
Wo wird das Handelsregister in Brandenburg geführt?
Das Handelsregister ist in Brandenburg konzentriert: Zuständig sind Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Cottbus und Amtsgericht Frankfurt (Oder). Welche Stadt zu welchem Gericht gehört, steht auf der jeweiligen Stadtseite.
Welches Gericht ist für Insolvenzverfahren zuständig?
Für Insolvenzverfahren sind in Brandenburg Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Cottbus und Amtsgericht Frankfurt (Oder) zuständig — maßgeblich ist der Firmensitz.
Welche Städte umfasst das Verzeichnis?
Das Verzeichnis für Brandenburg umfasst 4 Städte: Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder).