
Schleswig-Holstein · kreisfreie Stadt · 251.842 Einwohner
Wer in Kiel ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Kiel über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Kiel auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Kiel und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Kiel
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht KielDeliusstraße 22, 24114 Kiel
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kiel24114 Kiel
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Kiel – GewerbemeldestelleFabrikstraße 8-10, 24103 KielZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt KielFeldstraße 23, 24105 Kiel
- Industrie- & Handelskammer
- Industrie- und Handelskammer zu KielBergstraße 2, 24103 KielZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Lübeck23552 Lübeck
Wichtig für Kiel: Registergericht für den Bezirk des LG Kiel (Handelsregister u. a. auch für Neumünster – dort eigenes Insolvenzgericht)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Kiel ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Kiel einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Kiel als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Kiel.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Kiel, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Kiel
Kiel ist das Zentrum der maritimen Wirtschaft Schleswig-Holsteins und der größte Werftstandort Deutschlands. Größter Arbeitgeber im Schiffbau ist thyssenkrupp Marine Systems (TKMS, rund 3.300 Beschäftigte), Weltmarktführer im konventionellen U-Boot-Bau; die aktuell vollen Auftragsbücher prägen die Branche. Rund um Werften, Marineschiffbau und Meerestechnik hat sich ein Netz spezialisierter Zulieferer und maritimer Dienstleister gebildet, ergänzt um Hafen, Fährverkehr und maritimen Tourismus.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Kiel
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Kiel führt das Amtsgericht Kiel das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Kiel.
Wo melde ich mein Gewerbe in Kiel ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Kiel – Gewerbemeldestelle (Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Kiel und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.