Firmenauflösung in Flensburg

Firmenauflösung in Flensburg – Skyline

Schleswig-Holstein · kreisfreie Stadt · 95.568 Einwohner

Wer in Flensburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Flensburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Flensburg und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Schleswig-HolsteinReg.-Bezirk: – (Schleswig-Holstein hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 24937Kfz: FL

Zuständige Stellen in Flensburg

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht FlensburgSüdergraben 22, 24937 Flensburg
Insolvenzgericht
Amtsgericht Flensburg24937 Flensburg
Gewerbeabmeldung
Stadt Flensburg – GewerbeamtSchleswiger Straße 66, 24941 FlensburgZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt FlensburgDuburger Straße 58, 24939 Flensburg
Industrie- & Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu FlensburgHeinrichstraße 28-34, 24937 FlensburgZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Flensburg24937 Flensburg

Wichtig für Flensburg: Registergericht für den Bezirk des LG Flensburg

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Flensburg ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Flensburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Flensburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Flensburg.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Flensburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Flensburg

Flensburg ist als Regionalzentrum und Universitätsstadt stark dienstleistungsgeprägt und profitiert von der Grenzlage zu Dänemark (grenzüberschreitender Handel). Bekannt ist die Stadt für das Kraftfahrt-Bundesamt, die Flensburger Brauerei und Spezialisten wie die Werft FSG (Roll-on/Roll-off-Schiffe), die Silberschmiede Robbe & Berking und den Gesundheitsproduzenten Queisser (Doppelherz). Größter Arbeitgeber ist die Diakonissenanstalt (Krankenhaus). Rund 3.300 Betriebe mit etwa 44.000 Beschäftigten bilden einen breiten, dienstleistungs- und handelsstarken Standort.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Flensburg

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Flensburg führt das Amtsgericht Flensburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Flensburg.

Wo melde ich mein Gewerbe in Flensburg ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Flensburg – Gewerbeamt (Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Flensburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.