Firmenauflösung in Lübeck

Firmenauflösung in Lübeck – Skyline

Schleswig-Holstein · kreisfreie Stadt · 217.061 Einwohner

Wer in Lübeck ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Lübeck auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Lübeck und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Schleswig-HolsteinReg.-Bezirk: – (Schleswig-Holstein hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 23552Kfz: HL

Zuständige Stellen in Lübeck

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht LübeckAm Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck23568 Lübeck
Gewerbeabmeldung
Hansestadt Lübeck – GewerbeamtDr.-Julius-Leber-Straße 46-48, 23539 LübeckZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt LübeckPossehlstraße 4, 23560 Lübeck
Industrie- & Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu LübeckFackenburger Allee 2, 23554 LübeckZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Lübeck23552 Lübeck

Wichtig für Lübeck: Registergericht für den Bezirk des LG Lübeck

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Lübeck ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Lübeck einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Lübeck als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Lübeck.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Lübeck, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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Wirtschaftsstandort Lübeck

Lübeck verbindet Hafenwirtschaft, Medizintechnik und Nahrungsmittelindustrie. Größter industrieller Arbeitgeber ist der Medizin- und Sicherheitstechnik-Konzern Dräger (rund 5.500 Beschäftigte); die Stadt bildet ein wachsendes Medizintechnik-Cluster mit rund 760 Betrieben und 22.000 Arbeitsplätzen in der Gesundheitswirtschaft. Weltbekannt ist das Lübecker Marzipan (u. a. Niederegger), dazu kommen der Seehafen, Logistik, Maschinenbau und die Possehl-Gruppe. Ein vielfältiger Betriebsbestand von Hightech bis Traditionshandwerk.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Lübeck

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Lübeck führt das Amtsgericht Lübeck das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Lübeck.

Wo melde ich mein Gewerbe in Lübeck ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Hansestadt Lübeck – Gewerbeamt (Dr.-Julius-Leber-Straße 46-48, 23539 Lübeck).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Lübeck und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.