
Brandenburg · kreisfreie Stadt · 95.140 Einwohner
Wer in Cottbus ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Cottbus auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Cottbus und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Cottbus
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht CottbusGerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus03046 Cottbus
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Cottbus – GewerbeamtBerliner Straße 6, 03046 CottbusZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt CottbusVom-Stein-Straße 29, 03050 Cottbus
- Industrie- & Handelskammer
- IHK CottbusGoethestraße 1, 03046 CottbusZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Cottbus03046 Cottbus
Wichtig für Cottbus: Registergericht für seinen Bezirk (Lausitz)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Cottbus ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Cottbus einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Cottbus als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Cottbus.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Cottbus, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Cottbus
Cottbus ist das Zentrum der Lausitz und steht mitten im Strukturwandel weg von der Braunkohle. Größter Arbeitgeber ist bislang das Braunkohle- und Energieunternehmen LEAG (Lausitz Energie Bergbau, rund 8.000 Beschäftigte). Als Leuchtturm des Wandels errichtet die Deutsche Bahn hier ihr modernstes Instandhaltungswerk (rund 1.200 neue Stellen), und BASF baut ein Werk für Batteriezuliefererteile. Gesundheitswirtschaft (Carl-Thiem-Klinikum), Bahntechnik und erneuerbare Energien prägen zunehmend einen Standort im tiefgreifenden Umbau.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Cottbus
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Cottbus führt das Amtsgericht Cottbus das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Cottbus.
Wo melde ich mein Gewerbe in Cottbus ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Cottbus – Gewerbeamt (Berliner Straße 6, 03046 Cottbus).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Cottbus und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.