Firmenauflösung in Potsdam

Firmenauflösung in Potsdam – Skyline

Brandenburg · kreisfreie Stadt · 185.137 Einwohner

Wer in Potsdam ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Potsdam auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Potsdam und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: BrandenburgReg.-Bezirk: – (Brandenburg hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 14467Kfz: P

Zuständige Stellen in Potsdam

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht PotsdamHegelallee 8, 14467 Potsdam
Insolvenzgericht
Amtsgericht Potsdam14469 Potsdam
Gewerbeabmeldung
Landeshauptstadt Potsdam – GewerbeamtFriedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 PotsdamZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt PotsdamSteinstraße 104-106, 14480 Potsdam
Industrie- & Handelskammer
IHK PotsdamBreite Straße 2 a-c, 14467 PotsdamZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Potsdam14467 Potsdam

Wichtig für Potsdam: Registergericht (u. a. auch für Brandenburg an der Havel – dort auch Insolvenz beim AG Potsdam)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Potsdam ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Potsdam einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Potsdam als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Potsdam.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Potsdam, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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Wirtschaftsstandort Potsdam

Potsdam ist Landeshauptstadt Brandenburgs und ein bedeutender Medien- und Wissenschaftsstandort. Kern ist die Medienstadt Babelsberg mit rund 200 Firmen, dem größten Filmstudio Europas und der Filmuniversität – Potsdam ist zudem Deutschlands einzige UNESCO-Filmstadt. Ergänzt um über 1.000 IT-Unternehmen, das Hasso-Plattner-Institut und die Universität ist ein „MediaTech Hub“ für digitale Medieninnovation entstanden. Film/Medien, Software und Wissenschaft prägen einen Standort mit vielen jungen, kreativen Betrieben.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Potsdam

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Potsdam führt das Amtsgericht Potsdam das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Potsdam.

Wo melde ich mein Gewerbe in Potsdam ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Potsdam – Gewerbeamt (Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Potsdam und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.