
Brandenburg · kreisfreie Stadt · 185.137 Einwohner
Wer in Potsdam ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Potsdam auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Potsdam und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Potsdam
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht PotsdamHegelallee 8, 14467 Potsdam
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam14469 Potsdam
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Potsdam – GewerbeamtFriedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 PotsdamZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt PotsdamSteinstraße 104-106, 14480 Potsdam
- Industrie- & Handelskammer
- IHK PotsdamBreite Straße 2 a-c, 14467 PotsdamZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Potsdam14467 Potsdam
Wichtig für Potsdam: Registergericht (u. a. auch für Brandenburg an der Havel – dort auch Insolvenz beim AG Potsdam)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Potsdam ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Potsdam einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Potsdam als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Potsdam.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Potsdam, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
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Wirtschaftsstandort Potsdam
Potsdam ist Landeshauptstadt Brandenburgs und ein bedeutender Medien- und Wissenschaftsstandort. Kern ist die Medienstadt Babelsberg mit rund 200 Firmen, dem größten Filmstudio Europas und der Filmuniversität – Potsdam ist zudem Deutschlands einzige UNESCO-Filmstadt. Ergänzt um über 1.000 IT-Unternehmen, das Hasso-Plattner-Institut und die Universität ist ein „MediaTech Hub“ für digitale Medieninnovation entstanden. Film/Medien, Software und Wissenschaft prägen einen Standort mit vielen jungen, kreativen Betrieben.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Potsdam
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Potsdam führt das Amtsgericht Potsdam das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Potsdam.
Wo melde ich mein Gewerbe in Potsdam ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Potsdam – Gewerbeamt (Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Potsdam und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.