Firmenauflösung in Zwickau

Firmenauflösung in Zwickau – Skyline

Sachsen · Landkreis Zwickau (Kreisstadt) · 86.405 Einwohner

Wer in Zwickau eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Zwickau, sondern zentral beim Amtsgericht Chemnitz geführt. Diese Seite listet alle für Zwickau zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Zwickau und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: SachsenReg.-Bezirk: – (Sachsen hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 08056Kfz: Z

Zuständige Stellen in Zwickau

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht ChemnitzGerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz09112 Chemnitz
Gewerbeabmeldung
Stadt Zwickau – Gewerbeamt (Ordnungsamt)Werdauer Straße 62, 08056 ZwickauZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt ZwickauLessingstraße 15, 08058 Zwickau
Industrie- & Handelskammer
IHK Chemnitz – Regionalkammer ZwickauÄußere Schneeberger Straße 34, 08056 ZwickauZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Chemnitz09116 Chemnitz

Wichtig für Zwickau: Registergericht für die LG-Bezirke Chemnitz und Zwickau (auch Insolvenzgericht für Zwickau)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Zwickau ab

Auch in Zwickau folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Chemnitz erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Chemnitz.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Zwickau, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

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Wirtschaftsstandort Zwickau

Zwickau ist eine Automobilstadt mit besonderer Rolle in der E-Mobilität: Das Volkswagen-Werk (rund 10.000 Beschäftigte) ist die größte und effizienteste Elektrofahrzeugfabrik des VW-Konzerns in Europa und wurde als erstes Werk vollständig von Verbrenner- auf reine Elektroproduktion umgestellt. Rund um das Werk gruppiert sich eine dichte Zuliefer- und Maschinenbaulandschaft; zunehmend übernimmt Zwickau zudem die Rolle eines Kompetenzzentrums für Kreislaufwirtschaft im Konzern. Die starke Abhängigkeit vom Automobilbau macht den Wandel der Branche für den lokalen Betriebsbestand besonders spürbar.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Zwickau

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Zwickau führt das Amtsgericht Chemnitz das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Chemnitz.

Wo melde ich mein Gewerbe in Zwickau ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Zwickau – Gewerbeamt (Ordnungsamt) (Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Zwickau und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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