
Bayern · kreisfreie Stadt · 133.753 Einwohner
Wer in Würzburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Würzburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Würzburg und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Würzburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht WürzburgOttostraße 5, 97070 Würzburg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg97070 Würzburg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Würzburg – Bürgerbüro GewerbeRückermainstraße 2, 97070 WürzburgZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt WürzburgLudwigstraße 25, 97070 Würzburg
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Würzburg-SchweinfurtMainaustraße 33-35, 97082 WürzburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer für Unterfranken97070 Würzburg
Wichtig für Würzburg: Registergericht (AG-Bezirke Würzburg, Gemünden a.Main, Kitzingen u. a.)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Würzburg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Würzburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Würzburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Würzburg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Würzburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Würzburg
Würzburg ist das Wirtschaftszentrum Unterfrankens und stark vom Dienstleistungssektor geprägt (über 80 Prozent der Bruttowertschöpfung). Größte Arbeitgeber sind die Julius-Maximilians-Universität (über 10.000 Beschäftigte) und das Universitätsklinikum; industrielles Aushängeschild ist Koenig & Bauer, einer der ältesten Druckmaschinenhersteller der Welt. Dazu kommen Präzisions- und Medizintechnik sowie der traditionsreiche Weinbau und ein starker Tourismus – ein wissens- und dienstleistungsgeprägter Standort mit ausgewählten Industrieperlen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Würzburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Würzburg führt das Amtsgericht Würzburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Würzburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Würzburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Würzburg – Bürgerbüro Gewerbe (Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Würzburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.