Firmenauflösung in Witten

Firmenauflösung in Witten – Skyline

Nordrhein-Westfalen · Große kreisangehörige Stadt (Ennepe-Ruhr-Kreis) · 91.474 Einwohner

Wer in Witten eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Witten, sondern zentral beim Amtsgericht Bochum geführt. Diese Seite listet alle für Witten zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Witten und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 58452Kfz: EN (Ennepe-Ruhr-Kreis; auch WIT)

Zuständige Stellen in Witten

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht BochumViktoriastraße 14, 44787 Bochum
Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum44787 Bochum
Gewerbeabmeldung
Stadt Witten – Gewerbeamt (Rathaus)Marktstraße 16, 58452 WittenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt WittenRuhrstraße 43, 58452 Witten
Industrie- & Handelskammer
IHK Mittleres Ruhrgebiet zu BochumOstring 30-32, 44787 BochumZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund

Wichtig für Witten: Registergericht auch für die AG-Bezirke Herne, Herne-Wanne und Witten

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Witten ab

Auch in Witten folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Bochum erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bochum.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Witten, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Witten

Witten an der Ruhr – als Wiege des Ruhrbergbaus historisch industriell geprägt – setzt heute auf Maschinenbau, Metall- und Stahlverarbeitung, Chemie und einen wachsenden Dienstleistungssektor (rund 60 Prozent der Beschäftigten). Größter Arbeitgeber ist der Bauchemie-Spezialist ARDEX; dazu kommen das Marien Hospital, der Möbelhändler Ostermann und die private Universität Witten/Herdecke. Ein mittelständisch geprägter Betriebsbestand aus Industrie, Handel und Gesundheitswirtschaft.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Witten

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Witten führt das Amtsgericht Bochum das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bochum.

Wo melde ich mein Gewerbe in Witten ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Witten – Gewerbeamt (Rathaus) (Marktstraße 16, 58452 Witten).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Witten und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.