Firmenauflösung in Ulm

Firmenauflösung in Ulm – Skyline

Baden-Württemberg · Stadtkreis (kreisfrei) · 129.882 Einwohner

Wer in Ulm ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Ulm über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Ulm auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Ulm und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Baden-WürttembergReg.-Bezirk: TübingenPLZ: 89073Kfz: UL

Zuständige Stellen in Ulm

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht UlmZeughausgasse 14, 89073 Ulm
Insolvenzgericht
Amtsgericht Ulm89073 Ulm
Gewerbeabmeldung
Stadt Ulm – Bürgerdienste (Sicherheit, Ordnung und Gewerbe)Olgastraße 66, 89073 UlmZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt UlmWagnerstraße 2, 89077 Ulm
Industrie- & Handelskammer
IHK UlmOlgastraße 97-101, 89073 UlmZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Ulm89073 Ulm

Wichtig für Ulm: Zentrales Registergericht für den südöstlichen Teil Württembergs; Insolvenz am Amtsgericht Ulm

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Ulm ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Ulm einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Ulm als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Ulm.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Ulm, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Ulm

Ulm ist eine Wissenschaftsstadt, in der Wirtschaft und Forschung eng verzahnt sind. Schwerpunkte sind Nutzfahrzeugbau (Iveco, Omnibusse von Daimler/Setra), Pharma (ratiopharm), Baustoffe (Schwenk), Metallverarbeitung und Elektrotechnik; bekannt sind zudem Marken wie Gardena. In bundesweiten Vergleichen erreicht die Region Spitzenplätze bei Metall, Maschinenbau und Pharma/Gesundheit. Über 10.000 Unternehmen profitieren von der Entwicklungs- und Forschungsdichte – ein technologiestarker Standort mit vielen spezialisierten Betrieben.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Ulm

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Ulm führt das Amtsgericht Ulm das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Ulm.

Wo melde ich mein Gewerbe in Ulm ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Ulm – Bürgerdienste (Sicherheit, Ordnung und Gewerbe) (Olgastraße 66, 89073 Ulm).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Ulm und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.