
Baden-Württemberg · Stadtkreis (kreisfrei; Landeshauptstadt Baden-Württemberg) · 605.663 Einwohner
Wer in Stuttgart ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Stuttgart auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Stuttgart und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Stuttgart
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht StuttgartHauffstraße 5, 70190 Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart70190 Stuttgart
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Stuttgart – Gewerbe- und GaststättenrechtEberhardstraße 37, 70173 StuttgartZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt StuttgartRotebühlstraße 40, 70178 Stuttgart
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Region StuttgartJägerstraße 30, 70174 StuttgartZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Region Stuttgart70191 Stuttgart
Wichtig für Stuttgart: Zentrales Registergericht (Handels-/Genossenschafts-/Partnerschafts-/Vereinsregister) für einen Großteil Württembergs; Insolvenz jeweils am örtlichen AG
Wichtig für Stuttgart: Stuttgart hat mehrere Finanzämter (Stuttgart I–V); Zuständigkeit nach Stadtbezirk/Rechtsform.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Stuttgart ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Stuttgart einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Stuttgart als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Stuttgart.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Stuttgart, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Stuttgart
Stuttgart ist ein Weltzentrum der Automobilindustrie – Mercedes-Benz, Porsche und Bosch haben hier ihre Wurzeln und beschäftigen zehntausende Menschen, umgeben von einem dichten Netz an Zulieferern. Daneben ist die Region ein europäisches Kompetenzzentrum für Maschinen- und Werkzeugbau, Elektrotechnik sowie Medizin- und Umwelttechnik; mit der LBBW zählt Stuttgart zu den größten Finanzplätzen Deutschlands. Der Umbruch in der Autoindustrie trifft hier besonders die Zulieferer – ein zentrales Feld für Betriebsauflösungen und Anlagenverwertung.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Stuttgart
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Stuttgart führt das Amtsgericht Stuttgart das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Stuttgart.
Wo melde ich mein Gewerbe in Stuttgart ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Stuttgart – Gewerbe- und Gaststättenrecht (Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Stuttgart und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.