Firmenauflösung in Siegen

Firmenauflösung in Siegen – Skyline

Nordrhein-Westfalen · Kreisstadt (Kreis Siegen-Wittgenstein; kreisangehörig) · 102.685 Einwohner

Wer in Siegen ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Siegen über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Siegen auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Siegen und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 57072Kfz: SI

Zuständige Stellen in Siegen

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht SiegenBerliner Straße 21-22, 57072 Siegen
Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen57072 Siegen
Gewerbeabmeldung
Stadt Siegen – GewerbeamtBahnhofstraße 4, 57072 SiegenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt SiegenWeidenauer Straße 207, 57076 Siegen
Industrie- & Handelskammer
IHK SiegenKoblenzer Straße 121, 57072 SiegenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Südwestfalen59821 Arnsberg

Wichtig für Siegen: Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Siegen)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Siegen ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Siegen einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Siegen als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Siegen.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Siegen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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Wirtschaftsstandort Siegen

Siegen ist das Wirtschaftszentrum Südwestfalens – einer der erfolgreichsten Industrieregionen Deutschlands mit über 150 Weltmarktführern. Fast jeder zweite Arbeitsplatz im Kreis Siegen-Wittgenstein steckt in der Industrie: Metallerzeugung und -verarbeitung, Walzwerke, Stahl- und Blechverarbeitung sowie Maschinenbau erwirtschaften drei Viertel des Industrieumsatzes; das Siegerland gilt als europäisches Zentrum des Großwalzengusses. Größte Arbeitgeber sind die Diakonie Südwestfalen und die Universität – ein stark industriell geprägter Standort mit vielen mittelständischen Spezialisten und Zulieferern.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Siegen

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Siegen führt das Amtsgericht Siegen das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Siegen.

Wo melde ich mein Gewerbe in Siegen ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Siegen – Gewerbeamt (Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Siegen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.