
Mecklenburg-Vorpommern · kreisfreie Stadt · 97.922 Einwohner
Wer in Schwerin ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Schwerin über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Schwerin auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Schwerin und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Schwerin
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht SchwerinDemmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin19053 Schwerin
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Schwerin – Fachgruppe GewerbeangelegenheitenAm Packhof 2-6, 19053 SchwerinZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt SchwerinJohannes-Stelling-Straße 9, 19053 Schwerin
- Industrie- & Handelskammer
- Industrie- und Handelskammer zu SchwerinGraf-Schack-Allee 12, 19053 SchwerinZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Schwerin19053 Schwerin
Wichtig für Schwerin: Registergericht für seinen Bezirk (LG Schwerin)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Schwerin ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Schwerin einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Schwerin als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Schwerin.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Schwerin, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Schwerin
Schwerin ist die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns und dadurch ein wichtiger Verwaltungsstandort. Wirtschaftlich prägen Kunststoffverarbeitung (mit über 50-jähriger Tradition, u. a. Schoeller Allibert), Maschinenbau, Brauerei- und Nahrungsmittelindustrie (u. a. ein Nestlé-Werk für Kaffeekapseln) sowie die Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik den Standort. Größte Arbeitgeber sind die Deutsche Bahn und die Helios-Klinik. Ein von Verwaltung, Mittelstand und ausgewählter Industrie getragener Betriebsbestand.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Schwerin
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Schwerin führt das Amtsgericht Schwerin das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Schwerin.
Wo melde ich mein Gewerbe in Schwerin ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Schwerin – Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten (Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Schwerin und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.