
Niedersachsen · kreisfreie Stadt · 104.433 Einwohner
Wer in Salzgitter eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Salzgitter, sondern zentral beim Amtsgericht Braunschweig geführt. Diese Seite listet alle für Salzgitter zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Salzgitter und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Salzgitter
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht BraunschweigAn der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig38100 Braunschweig
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Salzgitter – Fachdienst BürgerService und OrdnungJoachim-Campe-Straße 6-8, 38226 SalzgitterZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Wolfenbüttel (zuständig für Salzgitter)Jägerstraße 19, 38304 Wolfenbüttel
- Industrie- & Handelskammer
- IHK BraunschweigBrabandtstraße 11, 38100 BraunschweigZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade38100 Braunschweig
Wichtig für Salzgitter: Registergericht + Insolvenzgericht, auch für die AG-Bezirke Salzgitter und Wolfenbüttel
Wichtig für Salzgitter: Salzgitter hat kein eigenes Finanzamt; zuständig ist das Finanzamt Wolfenbüttel.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Salzgitter ab
Auch in Salzgitter folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Braunschweig erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Braunschweig.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Salzgitter, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
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Wirtschaftsstandort Salzgitter
Salzgitter ist einer der größten Industriestandorte Niedersachsens und beherbergt den größten Binnenhafen Norddeutschlands. Die Wirtschaft ruht auf den „Big Five“: dem Stahlkonzern Salzgitter AG (europaweit führend, konzernweit rund 17.800 Beschäftigte), dem VW-Werk (rund 7.000 Beschäftigte, eines der größten Motorenwerke der Welt), MAN Truck & Bus, Alstom und Bosch Elektronik. Stahl, Automobil und Elektronik prägen den Standort – der Umbau der Stahlindustrie und der Wandel der Autoindustrie machen Salzgitter zu einer Stadt im industriellen Umbruch.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Salzgitter
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Salzgitter führt das Amtsgericht Braunschweig das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Braunschweig.
Wo melde ich mein Gewerbe in Salzgitter ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Salzgitter – Fachdienst BürgerService und Ordnung (Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Salzgitter und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.