
Mecklenburg-Vorpommern · kreisfreie Stadt · 204.929 Einwohner
Wer in Rostock ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Rostock über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Rostock auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Rostock und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Rostock
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht RostockZochstraße 13, 18057 Rostock
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock18057 Rostock
- Gewerbeabmeldung
- Stadtamt Rostock – Allgemeine GewerbeangelegenheitenCharles-Darwin-Ring 6, 18059 RostockZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt RostockMöllner Straße 13, 18109 Rostock
- Industrie- & Handelskammer
- Industrie- und Handelskammer zu RostockErnst-Barlach-Straße 1-3, 18055 RostockZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern18055 Rostock
Wichtig für Rostock: Führt Handels-/Genossenschafts-/Partnerschafts-/Vereinsregister für seinen Bezirk (LG Rostock)
Wichtig für Rostock: Zuständig für den PLZ-Bereich 18001–18258.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Rostock ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Rostock einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Rostock als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Rostock.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Rostock, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Rostock
Rostock ist das wirtschaftliche und maritime Zentrum Mecklenburg-Vorpommerns. Prägend sind Schiffbau, Hafenwirtschaft und die Windenergie: Der Windkraftanlagenbauer Nordex betreibt hier sein größtes Werk, Liebherr-MCCtec baut Krananlagen, und die Neptun Werft ist auf Flusskreuzfahrtschiffe und zunehmend auf Konverterstationen für Offshore-Windparks spezialisiert. Rund 85 Schiff- und Bootsbaubetriebe mit über 5.000 Beschäftigten sowie die Universität als größter Arbeitgeber bilden das Rückgrat – ein Standort im Wandel zwischen Werfttradition und Energiewende.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Rostock
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Rostock führt das Amtsgericht Rostock das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Rostock.
Wo melde ich mein Gewerbe in Rostock ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadtamt Rostock – Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Rostock und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.