Firmenauflösung in Remscheid

Firmenauflösung in Remscheid – Skyline

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 113.828 Einwohner

Wer in Remscheid eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Remscheid, sondern zentral beim Amtsgericht Wuppertal geführt. Diese Seite listet alle für Remscheid zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Remscheid und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: DüsseldorfPLZ: 42853Kfz: RS

Zuständige Stellen in Remscheid

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht WuppertalEiland 2, 42103 Wuppertal
Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal42103 Wuppertal
Gewerbeabmeldung
Stadt Remscheid – Gewerbeamt (Dienstleistungszentrum)Elberfelder Straße 36, 42853 RemscheidZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt RemscheidWupperstraße 10, 42897 Remscheid
Industrie- & Handelskammer
Bergische IHK Wuppertal-Solingen-RemscheidHeinrich-Kamp-Platz 2, 42103 WuppertalZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Düsseldorf40221 Düsseldorf

Wichtig für Remscheid: Registersachen werden zentral beim AG Wuppertal geführt (u. a. auch für Solingen/Remscheid)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Remscheid ab

Auch in Remscheid folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Wuppertal erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Wuppertal.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Remscheid, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Remscheid

Remscheid ist ein Standort der Weltmarktführer: Acht der bundesweit knapp 1.500 Weltmarktführer sitzen hier. Größter Arbeitgeber ist der Heiztechnik-Konzern Vaillant, Weltmarktführer bei wandhängenden Heizgeräten; dazu kommen die Werkzeughersteller Gedore und Hazet sowie der Scharnier-Spezialist Edscha. Werkzeugbau, Automobilzulieferung und Maschinenbau prägen – typisch für das Bergische Land – einen von mittelständischen Spezialisten getragenen Betriebsbestand.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Remscheid

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Remscheid führt das Amtsgericht Wuppertal das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Wuppertal.

Wo melde ich mein Gewerbe in Remscheid ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Remscheid – Gewerbeamt (Dienstleistungszentrum) (Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Remscheid und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.