
Hessen · kreisfreie Stadt · 133.195 Einwohner
Wer in Offenbach am Main ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Offenbach am Main auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Offenbach am Main und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Offenbach am Main
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht Offenbach am MainKaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main63065 Offenbach am Main
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Offenbach am Main – Gewerbeamt (Ordnungsamt)Berliner Straße 60 (Stadthaus), 63065 Offenbach am MainZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Offenbach am MainBieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Offenbach am MainFrankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am MainZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main60325 Frankfurt am Main
Wichtig für Offenbach am Main: Registergericht (auch für die AG-Bezirke Langen und Seligenstadt)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Offenbach am Main ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Offenbach am Main einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Offenbach am Main als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Offenbach am Main.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Offenbach am Main, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Offenbach am Main
Offenbach am Main hat sich vom Zentrum der Lederwarenindustrie zu einem Dienstleistungs- und Designstandort gewandelt – besonders die Grafik- und Industriedesign-Branche ist stark vertreten. Größter Arbeitgeber ist der Baustoffhändler STARK Deutschland; zudem haben Honda und Hyundai ihre deutschen Zentralen hier, ebenso Levi Strauss Germany und Honeywell. Als Sitz des Deutschen Wetterdienstes verbindet Offenbach Verwaltung, Automobilhandel und Kreativwirtschaft – ein dienstleistungsgeprägtes Umfeld im Schatten Frankfurts.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Offenbach am Main
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Offenbach am Main führt das Amtsgericht Offenbach am Main das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Offenbach am Main.
Wo melde ich mein Gewerbe in Offenbach am Main ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Offenbach am Main – Gewerbeamt (Ordnungsamt) (Berliner Straße 60 (Stadthaus), 63065 Offenbach am Main).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Offenbach am Main und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.