
Bayern · kreisfreie Stadt · 531.159 Einwohner
Wer in Nürnberg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Nürnberg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Nürnberg und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Nürnberg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht NürnbergFlaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg90402 Nürnberg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Nürnberg – Ordnungsamt, Abteilung GewerbewesenInnerer Laufer Platz 3, 90403 NürnbergZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Nürnberg-ZentralThomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Nürnberg für MittelfrankenHauptmarkt 25/27, 90403 NürnbergZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer für Mittelfranken90489 Nürnberg
Wichtig für Nürnberg: Registergericht für die AG-Bezirke Nürnberg, Hersbruck, Neumarkt i.d.OPf. und Schwabach
Wichtig für Nürnberg: Nürnberg hat mehrere Finanzämter (Zentral, Nord, Süd); Zuständigkeit nach Stadtbezirk.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Nürnberg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Nürnberg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Nürnberg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Nürnberg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Nürnberg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Nürnberg
Nürnberg hat einen ausgewogenen Branchenmix aus Industrie, Mittelstand, Dienstleistung und Digitalwirtschaft und zählt zu den führenden Technologieregionen Europas. Prägend sind Elektrotechnik und Maschinenbau (u. a. Siemens), der große IT-Dienstleister DATEV sowie Zulieferer wie Schaeffler und Bosch im Umland; Schwerpunkte sind Medizin, Energie/Umwelt, Verkehr und Automation. Diese Vielfalt macht den Standort krisenrobust – Auflösungen verteilen sich über viele mittelständische Technik- und Handelsbetriebe statt über einen dominierenden Sektor.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Nürnberg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Nürnberg führt das Amtsgericht Nürnberg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Nürnberg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Nürnberg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Nürnberg – Ordnungsamt, Abteilung Gewerbewesen (Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Nürnberg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.