Firmenauflösung in München

Firmenauflösung in München – Skyline

Bayern · kreisfreie Stadt · 1.505.036 Einwohner

Wer in München ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht München über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für München auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in München und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: BayernReg.-Bezirk: OberbayernPLZ: 80331Kfz: M

Zuständige Stellen in München

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht MünchenInfanteriestraße 5, 80797 München
Insolvenzgericht
Amtsgericht München80797 München
Gewerbeabmeldung
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III – GewerbeangelegenheitenRuppertstraße 19, 80337 MünchenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt MünchenDeroystraße 12 (zentrale Servicestelle), 80335 München
Industrie- & Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und OberbayernBalanstraße 55-59, 81541 MünchenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer für München und Oberbayern80333 München

Wichtig für München: Registergericht auch für die AG-Bezirke des LG München II sowie AG Erding und Freising

Wichtig für München: München hat mehrere Finanzämter/Standorte (u. a. Deroystraße, Karlstraße, Winzererstraße, Katharina-von-Bora-Straße); zentrale Servicestelle Deroystraße 12.

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in München ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in München einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht München als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht München.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt München, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort München

München ist einer der wirtschaftsstärksten Standorte Deutschlands und Sitz gleich mehrerer DAX-Konzerne – darunter Allianz, BMW, Siemens, Münchener Rück und MTU Aero Engines. Getragen wird die Wirtschaft von Automobil- und Maschinenbau, Elektrotechnik, einem starken Versicherungs- und Finanzsektor sowie einer breiten IT- und Technologiebranche. Rund um diese Konzerne bündelt sich ein dichter, kapitalstarker Mittelstand; Auflösungen betreffen hier oft spezialisierte Technik- und Dienstleistungsbetriebe.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in München

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für München führt das Amtsgericht München das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht München.

Wo melde ich mein Gewerbe in München ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III – Gewerbeangelegenheiten (Ruppertstraße 19, 80337 München).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in München und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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