
Nordrhein-Westfalen · Große kreisangehörige Stadt (Kreis Wesel) · 101.503 Einwohner
Wer in Moers eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Moers, sondern zentral beim Amtsgericht Kleve geführt. Diese Seite listet alle für Moers zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Moers und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Moers
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht KleveSchlossberg 1, 47533 Kleve
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve47533 Kleve
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Moers – Bürger- und Ordnungsamt (Gewerbemeldestelle)Rathausplatz 1, 47441 MoersZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Kamp-LintfortSüdstraße 11, 47475 Kamp-Lintfort
- Industrie- & Handelskammer
- Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu DuisburgMercatorstraße 22-24, 47051 DuisburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Düsseldorf40221 Düsseldorf
Wichtig für Moers: Zentrales Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Kleve; u. a. Moers, Wesel, Geldern)
Wichtig für Moers: Für Moers zuständig (Finanzamt Moers 2019 nach Kamp-Lintfort verlegt).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Moers ab
Auch in Moers folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Kleve erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Kleve.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Moers, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Moers
Moers hat den Wandel vom Bergbaustandort zu einem modernen Wirtschaftszentrum am Niederrhein vollzogen. Prägend sind heute Logistik, Chemie und grenzüberschreitender Handel – begünstigt durch die Nähe zu den Rheinhäfen und den Benelux-Staaten. Zu den größten Arbeitgebern zählen der Fruchtsafthersteller Niederrhein-Gold Tersteegen sowie Logistik- und Bauunternehmen wie Rinnen und die maas-Gruppe. Der Arbeitsmarkt ist von einigen größeren Betrieben und einem breiten Mittelstand geprägt – ein Umfeld im fortgesetzten Strukturwandel.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Moers
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Moers führt das Amtsgericht Kleve das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Kleve.
Wo melde ich mein Gewerbe in Moers ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Moers – Bürger- und Ordnungsamt (Gewerbemeldestelle) (Rathausplatz 1, 47441 Moers).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Moers und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.