Firmenauflösung in Mainz

Firmenauflösung in Mainz – Skyline

Rheinland-Pfalz · kreisfreie Stadt (Landeshauptstadt RLP) · 223.888 Einwohner

Wer in Mainz ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Mainz über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Mainz auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Mainz und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Rheinland-PfalzReg.-Bezirk: – (Rheinland-Pfalz hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 55116Kfz: MZ

Zuständige Stellen in Mainz

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht MainzDiether-von-Isenburg-Straße 1, 55116 Mainz
Insolvenzgericht
Amtsgericht Mainz55116 Mainz
Gewerbeabmeldung
Landeshauptstadt Mainz – GewerbeamtJockel-Fuchs-Platz 1 (Rathaus), 55116 MainzZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt MainzSchillerstraße 13, 55116 Mainz
Industrie- & Handelskammer
IHK für RheinhessenSchillerplatz 7, 55116 MainzZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Rheinhessen55116 Mainz

Wichtig für Mainz: Registergericht (Bezirke Alzey, Bingen, Mainz, Worms)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Mainz ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Mainz einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Mainz als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Mainz.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Mainz, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Mainz

Mainz ist Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz und vereint Medien, Biotechnologie und Industrie. Größter Arbeitgeber ist der Technologie- und Glaskonzern Schott (rund 17.000 Beschäftigte), international bekannt ist die Stadt durch BioNTech, das seinen Hauptsitz hier stark ausbaut. Als Medienstandort (u. a. ZDF, SWR) beschäftigt die Branche rund um Mainz fast 20.000 Menschen in über 1.700 Unternehmen; dazu kommen Konsumgüter (Werner & Mertz/Frosch) und Weinhandel. Ein breiter Mix aus Medien, Wissenschaft und Mittelstand.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Mainz

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Mainz führt das Amtsgericht Mainz das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Mainz.

Wo melde ich mein Gewerbe in Mainz ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Mainz – Gewerbeamt (Jockel-Fuchs-Platz 1 (Rathaus), 55116 Mainz).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Mainz und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.