
Sachsen-Anhalt · kreisfreie Stadt · 244.494 Einwohner
Wer in Magdeburg eine Firma auflöst, sollte wissen: Das Handelsregister wird nicht in Magdeburg, sondern zentral beim Amtsgericht Stendal geführt – Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Magdeburg. Diese Seite listet alle für Magdeburg zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Magdeburg und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Magdeburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht StendalScharnhorststraße 40, 39576 Stendal
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg39104 Magdeburg
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Magdeburg – GewerbeabteilungBei der Hauptwache 4, 39104 MagdeburgZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt MagdeburgTessenowstraße 10, 39114 Magdeburg
- Industrie- & Handelskammer
- IHK MagdeburgAlter Markt 8, 39104 MagdeburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Magdeburg39106 Magdeburg
Wichtig für Magdeburg: Zentrales Registergericht für ganz Sachsen-Anhalt (Insolvenz jeweils am AG der Stadt)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Magdeburg ab
Auch in Magdeburg folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Stendal erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Stendal.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Magdeburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
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Wirtschaftsstandort Magdeburg
Magdeburg ist traditionell ein Standort des Maschinen- und Anlagenbaus, der Logistik und der Umwelttechnik – ergänzt um Verwaltung und Wissenschaft als Landeshauptstadt. Größte Umwälzung ist die geplante Intel-Halbleiterfabrik (Investition im zweistelligen Milliardenbereich, rund 3.000 direkte Arbeitsplätze, Chip-Produktion ab 2027), die einen branchenübergreifenden Hightech-Cluster nach sich ziehen soll. Rund um die etablierten Industriezweige und den neuen Halbleiterkern verschiebt sich der Betriebsbestand spürbar – ein Umfeld mit hohem Wandel.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Magdeburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Magdeburg führt das Amtsgericht Stendal das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Magdeburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Magdeburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Magdeburg – Gewerbeabteilung (Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Magdeburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.