Firmenauflösung in Lünen

Firmenauflösung in Lünen – Skyline

Nordrhein-Westfalen · Große kreisangehörige Stadt (Kreis Unna) · 85.844 Einwohner

Wer in Lünen eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Lünen, sondern zentral beim Amtsgericht Dortmund geführt. Diese Seite listet alle für Lünen zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Lünen und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 44532Kfz: UN (Kreis Unna)

Zuständige Stellen in Lünen

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht DortmundGerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund44135 Dortmund
Gewerbeabmeldung
Stadt Lünen – Gewerbe-/Ordnungsamt (Technisches Rathaus)Willy-Brandt-Platz 5, 44532 LünenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt Dortmund-UnnaTrakehnerweg 4, 44143 Dortmund
Industrie- & Handelskammer
IHK zu DortmundMärkische Straße 120, 44141 DortmundZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund

Wichtig für Lünen: Registergericht (LG-Bezirk Dortmund; u. a. auch Lünen, Kamen, Castrop-Rauxel)

Wichtig für Lünen: Für Lünen zuständig (Kreis Unna).

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Lünen ab

Auch in Lünen folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Dortmund erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Dortmund.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Lünen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

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Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Lünen

Lünen hat den Wandel von der Kohle- und Aluminiumstadt zum Recycling- und Energiestandort vollzogen: Auf dem Gelände des früheren Aluminiumwerks (VAW, 1938–1990) betreibt Remondis heute mit dem Lippewerk den größten industriellen Recyclingpark Europas, dazu kommt Kupferrecycling durch Aurubis. Remondis zählt mit rund 1.400 Beschäftigten am Ort zu den größten Arbeitgebern. Geprägt ist die Stadt heute von Logistik, Energiewirtschaft, Maschinenbau und Softwareentwicklung – ein Umfeld mit vielen mittelständischen Betrieben, für die Auflösung und Anlagenverwertung praktische Themen sind.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Lünen

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Lünen führt das Amtsgericht Dortmund das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Dortmund.

Wo melde ich mein Gewerbe in Lünen ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Lünen – Gewerbe-/Ordnungsamt (Technisches Rathaus) (Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Lünen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.