
Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 168.581 Einwohner
Wer in Leverkusen eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Leverkusen, sondern zentral beim Amtsgericht Köln geführt. Diese Seite listet alle für Leverkusen zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Leverkusen und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Leverkusen
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht KölnReichenspergerplatz 1, 50670 Köln
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln50939 Köln
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Leverkusen – GewerbeamtMiselohestraße 4, 51379 LeverkusenZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt LeverkusenMarie-Curie-Straße 2, 51377 Leverkusen
- Industrie- & Handelskammer
- IHK KölnUnter Sachsenhausen 5-7, 50667 KölnZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer zu Köln50667 Köln
Wichtig für Leverkusen: Registergericht für den Bezirk des Landgerichts Köln (u. a. auch Leverkusen und Bergisch Gladbach)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Leverkusen ab
Auch in Leverkusen folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Köln erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Köln.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Leverkusen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Leverkusen
Leverkusen hat ein Wirtschaftsprofil, das unter deutschen Mittelstädten fast einzigartig ist: eine außergewöhnlich hohe Konzentration von Chemie- und Pharmakonzernen auf engem Raum. Herzstück ist der Chempark mit über 200 Unternehmen und rund 34.000 Beschäftigten – einer der größten Industriearbeitgeber Deutschlands. Prägend sind Bayer (weltweiter Konzernsitz), Covestro, LANXESS und der Chempark-Betreiber Currenta. Diese starke Chemie- und Pharma-Prägung bedeutet, dass Betriebsauflösungen hier eng mit dem Strukturwandel der Großindustrie und ihren Dienstleistern zusammenhängen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Leverkusen
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Leverkusen führt das Amtsgericht Köln das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Köln.
Wo melde ich mein Gewerbe in Leverkusen ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Leverkusen – Gewerbeamt (Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Leverkusen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.