Firmenauflösung in Krefeld

Firmenauflösung in Krefeld – Skyline

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 231.406 Einwohner

Wer in Krefeld ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Krefeld über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Krefeld auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Krefeld und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: DüsseldorfPLZ: 47798Kfz: KR

Zuständige Stellen in Krefeld

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht KrefeldNordwall 131, 47798 Krefeld
Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld47798 Krefeld
Gewerbeabmeldung
Stadt Krefeld – GewerbeamtAm Hauptbahnhof 5, 47798 KrefeldZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt KrefeldGrenzstraße 100, 47799 Krefeld
Industrie- & Handelskammer
IHK Mittlerer NiederrheinNordwall 39, 47798 KrefeldZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Düsseldorf40221 Düsseldorf

Wichtig für Krefeld: Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Krefeld; u. a. Kempen, Nettetal)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Krefeld ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Krefeld einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Krefeld als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Krefeld.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Krefeld, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Krefeld

Krefeld verdankt seinen Beinamen „Samt- und Seidenstadt“ der Textiltradition – bis heute stammen viele Krawatten aus der Stadt. Aus dem Textilwissen sind Chemie und Maschinenbau als starke Branchen erwachsen: Der Chemiestandort Uerdingen zählt zu den großen Chemieproduktionsorten der Region, Krefelder Edelstahl fand sich in der Fassade des Burj Khalifa, und Siemens fertigt hier ICE-Hochgeschwindigkeitszüge. Chemie, Edelstahl, Textil und Maschinenbau prägen einen industriellen Betriebsbestand mit vielen Zulieferern.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Krefeld

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Krefeld führt das Amtsgericht Krefeld das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Krefeld.

Wo melde ich mein Gewerbe in Krefeld ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Krefeld – Gewerbeamt (Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Krefeld und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.