Firmenauflösung in Kassel

Firmenauflösung in Kassel – Skyline

Hessen · kreisfreie Stadt · 196.799 Einwohner

Wer in Kassel ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Kassel über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Kassel auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Kassel und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: HessenReg.-Bezirk: KasselPLZ: 34117Kfz: KS

Zuständige Stellen in Kassel

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht KasselFrankfurter Straße 9, 34117 Kassel
Insolvenzgericht
Amtsgericht Kassel34117 Kassel
Gewerbeabmeldung
Stadt Kassel – GewerbeangelegenheitenObere Königsstraße 8 (Rathaus), 34117 KasselZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt KasselAltmarkt 1, 34125 Kassel
Industrie- & Handelskammer
IHK Kassel-MarburgKurfürstenstraße 9, 34117 KasselZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Kassel34117 Kassel

Wichtig für Kassel: Registergericht

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Kassel ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Kassel einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Kassel als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Kassel.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Kassel, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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Wirtschaftsstandort Kassel

Kassel ist der Industriemotor Nordhessens mit Schwerpunkten in Fahrzeug- und Schienenfahrzeugbau, Antriebstechnik und Energie. Größter Arbeitgeber ist das Volkswagen-Werk in Baunatal (rund 16.000 Beschäftigte, u. a. Komponenten und E-Mobilität); dazu kommen der Kali- und Salzkonzern K+S, der Wechselrichter-Weltmarktführer SMA Solar, der Schienenfahrzeugbau (Alstom, vormals Bombardier) und die Rüstungsindustrie (Rheinmetall). Die zentrale Lage macht Kassel zudem zu einem Logistikknoten – ein industriell geprägtes Umfeld mit vielen Zulieferern.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Kassel

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Kassel führt das Amtsgericht Kassel das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Kassel.

Wo melde ich mein Gewerbe in Kassel ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Kassel – Gewerbeangelegenheiten (Obere Königsstraße 8 (Rathaus), 34117 Kassel).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Kassel und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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