
Nordrhein-Westfalen · Große kreisangehörige Stadt (Märkischer Kreis) · 91.317 Einwohner
Wer in Iserlohn ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – das Handelsregister führt das Amtsgericht Iserlohn vor Ort, für Insolvenzverfahren ist jedoch das Amtsgericht Hagen zuständig. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Iserlohn auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Iserlohn und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Iserlohn
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht IserlohnFriedrichstraße 108-110, 58636 Iserlohn
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen58097 Hagen
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Iserlohn – Gewerbeamt (Rathaus)Schillerplatz 7, 58636 IserlohnZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt IserlohnZollernstraße 16, 58636 Iserlohn
- Industrie- & Handelskammer
- Südwestfälische IHK zu HagenBahnhofstraße 18, 58095 HagenZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Südwestfalen59821 Arnsberg
Wichtig für Iserlohn: Registergericht (Handels-/Vereinsregister); Insolvenz jedoch am Amtsgericht Hagen (LG Hagen)
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Iserlohn ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Iserlohn einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Iserlohn als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Iserlohn.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Iserlohn, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Iserlohn
Iserlohn ist die größte Stadt des Märkischen Kreises und traditionell ein Zentrum der Metallverarbeitung, deren Wurzeln bis ins Mittelalter reichen. Heute ist die Wirtschaft breiter aufgestellt: Metall- und Elektroindustrie, Kunststoffverarbeitung, Kfz-Gewerbe und industrienahe Dienstleistungen prägen den Standort, darunter Weltmarktführer wie der Abgasanalyse-Spezialist ecom oder der Büroprodukte-Hersteller Durable. Der Märkische Kreis zählt 45 Weltmarktführer – Iserlohn ist Teil einer der industriestärksten Regionen Südwestfalens, in der Auflösungen häufig Metall- und Zulieferbetriebe betreffen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Iserlohn
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Iserlohn führt das Amtsgericht Iserlohn das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hagen.
Wo melde ich mein Gewerbe in Iserlohn ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Iserlohn – Gewerbeamt (Rathaus) (Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Iserlohn und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.