Firmenauflösung in Herne

Firmenauflösung in Herne – Skyline

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 155.851 Einwohner

Wer in Herne eine Firma auflöst, sollte wissen: Handelsregister und Insolvenzverfahren werden nicht in Herne, sondern zentral beim Amtsgericht Bochum geführt. Diese Seite listet alle für Herne zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Herne und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 44623Kfz: HER

Zuständige Stellen in Herne

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht BochumViktoriastraße 14, 44787 Bochum
Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum44787 Bochum
Gewerbeabmeldung
Stadt Herne – Gewerbeamt (Bürgerdienste)Berliner Platz 9, 44623 HerneZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt HerneMarkgrafenstraße 12, 44623 Herne
Industrie- & Handelskammer
IHK Mittleres Ruhrgebiet zu BochumOstring 30-32, 44787 BochumZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund

Wichtig für Herne: Registergericht auch für die AG-Bezirke Herne, Herne-Wanne und Witten

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Herne ab

Auch in Herne folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Bochum erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bochum.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Herne, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Herne

Herne hat sich vom Bergbau- und Schwerindustrie-Standort zu einer Stadt mit krisenrobustem Branchenmix gewandelt. Heute prägen Maschinenbau, Chemie und Gesundheitswirtschaft (über 8.000 Beschäftigte) den Standort; größter privater Arbeitgeber ist der Wärmetauscher-Hersteller Kelvion, dazu kommt der Betonpumpen-Spezialist Schwing. Dank der zentralen Lage im Ruhrgebiet hat sich Herne zudem zu einer europäischen Drehscheibe für Frische- und Lebensmittellogistik entwickelt (u. a. UPS, Nordfrost) – ein mittelständisch geprägtes Umfeld im Wandel.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Herne

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Herne führt das Amtsgericht Bochum das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bochum.

Wo melde ich mein Gewerbe in Herne ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Herne – Gewerbeamt (Bürgerdienste) (Berliner Platz 9, 44623 Herne).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Herne und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.