Firmenauflösung in Hamm

Firmenauflösung in Hamm – Skyline

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 179.968 Einwohner

Wer in Hamm ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Hamm über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Hamm auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Hamm und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 59065Kfz: HAM

Zuständige Stellen in Hamm

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht HammBorbergstraße 1, 59065 Hamm
Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamm59065 Hamm
Gewerbeabmeldung
Stadt Hamm – GewerbeamtGustav-Heinemann-Straße 21, 59065 HammZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt HammGrünstraße 2, 59065 Hamm
Industrie- & Handelskammer
IHK zu DortmundMärkische Straße 120, 44141 DortmundZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund

Wichtig für Hamm: Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Hamm; u. a. Kreis Warendorf)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Hamm ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Hamm einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Hamm als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Hamm.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Hamm, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Hamm

Hamm war lange eine Bergbaustadt und ist heute für Metall-, Chemie- und Autozulieferindustrie sowie eine wachsende Logistikbranche bekannt. Auf einer soliden industriellen Basis (Metall, Energie, Chemie) hat sich ein starker Mittelstand entwickelt; zu den größten Arbeitgebern zählen das Sankt Marien-Hospital, der Anlagenbauer Hoffmeier, der Automobilzulieferer Hella und der Kunststoff- und Folienhersteller DuPont. Die zentrale Lage und der Hafen machen Hamm zusätzlich zu einem Logistikstandort – ein industriell-mittelständisches Umfeld.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Hamm

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Hamm führt das Amtsgericht Hamm das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hamm.

Wo melde ich mein Gewerbe in Hamm ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Hamm – Gewerbeamt (Gustav-Heinemann-Straße 21, 59065 Hamm).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Hamm und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.