
Hamburg · kreisfreie Stadt (Stadtstaat) · 1.869.473 Einwohner
Wer in Hamburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Hamburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Hamburg und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Hamburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht HamburgSievekingplatz 1, 20355 Hamburg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg20355 Hamburg
- Gewerbeabmeldung
- Bezirksamt des Betriebssitzes (kein zentrales – 7 Bezirksämter)je nach Bezirk (Betriebssitz), HamburgZur Website ↗
- Finanzamt
- zuständiges Finanzamt nach Bezirk/Rechtsformje nach Zuständigkeit, Hamburg
- Industrie- & Handelskammer
- Handelskammer HamburgAdolphsplatz 1, 20457 HamburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Hamburg20355 Hamburg
Wichtig für Hamburg: Registergericht für Hamburg
Wichtig für Hamburg: Mehrere Finanzämter; Zuständigkeit nach Bezirk/Rechtsform (u. a. Finanzamt für Körperschaften).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Hamburg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Hamburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Hamburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Hamburg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Hamburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Hamburg
Hamburg ist Hafen- und Handelsmetropole – der Hafen bildet das Rückgrat, doch längst sind Logistik, Luftfahrt, Medien, Life Sciences und erneuerbare Energien gleichwertige Säulen. In der zivilen Luftfahrt zählt die Stadt mit dem größten deutschen Airbus-Standort und Lufthansa Technik weltweit zu den Top-3-Standorten; größter privater Arbeitgeber ist der Klinikkonzern Asklepios. Handel, Import/Export und Logistik prägen einen breiten Mittelstand, dessen Auflösungen häufig mit Welthandels- und Konjunkturzyklen zusammenhängen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Hamburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Hamburg führt das Amtsgericht Hamburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hamburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Hamburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Bezirksamt des Betriebssitzes (kein zentrales – 7 Bezirksämter) (je nach Bezirk (Betriebssitz), Hamburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Hamburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.