Firmenauflösung in Hagen

Firmenauflösung in Hagen – Skyline

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 190.384 Einwohner

Wer in Hagen ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Hagen über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Hagen auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Hagen und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: ArnsbergPLZ: 58095Kfz: HA

Zuständige Stellen in Hagen

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht HagenHeinitzstraße 42, 58097 Hagen
Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen58097 Hagen
Gewerbeabmeldung
Stadt Hagen – Gewerbestelle (FB Öffentliche Sicherheit und Ordnung)Rathausstraße 11, 58095 HagenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt HagenSchürmannstraße 7, 58097 Hagen
Industrie- & Handelskammer
Südwestfälische IHK zu HagenBahnhofstraße 18, 58095 HagenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund

Wichtig für Hagen: Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Hagen; Ennepe-Ruhr, Märkischer Kreis)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Hagen ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Hagen einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Hagen als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Hagen.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Hagen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Hagen

Hagen ist ein Standort der metallverarbeitenden Industrie am Südwestrand des Ruhrgebiets, geprägt von einem starken Mittelstand und zahlreichen „Hidden Champions“. Größter Arbeitgeber ist der Automobilzulieferer Adler Pelzer, dazu kommen Weltmarktführer wie der Kaltbandhersteller C.D. Wälzholz sowie Bilstein, Carl Bechem und der Batteriehersteller Hawker. Über drei Viertel der Beschäftigten arbeiten inzwischen im Dienstleistungssektor – Auflösungen betreffen hier vor allem Metall-, Federn- und Zulieferbetriebe.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Hagen

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Hagen führt das Amtsgericht Hagen das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hagen.

Wo melde ich mein Gewerbe in Hagen ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Hagen – Gewerbestelle (FB Öffentliche Sicherheit und Ordnung) (Rathausstraße 11, 58095 Hagen).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Hagen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.