Firmenauflösung in Gera

Firmenauflösung in Gera – Skyline

Thüringen · kreisfreie Stadt · 95.608 Einwohner

Wer in Gera eine Firma auflöst, sollte wissen: Das Handelsregister wird nicht in Gera, sondern zentral beim Amtsgericht Jena geführt – Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Gera. Diese Seite listet alle für Gera zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Gera und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: ThüringenReg.-Bezirk: – (Thüringen hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 07545Kfz: G

Zuständige Stellen in Gera

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht JenaRathenaustraße 13, 07745 Jena
Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera07545 Gera
Gewerbeabmeldung
Stadt Gera – GewerbeamtHandwerkerhof 13, 07548 GeraZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt GeraHermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera
Industrie- & Handelskammer
IHK Ostthüringen zu GeraGaswerkstraße 23, 07546 GeraZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer für Ostthüringen07545 Gera

Wichtig für Gera: Zentrales Registergericht für ganz Thüringen (Insolvenz jeweils am AG Erfurt/Gera/…)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Gera ab

Auch in Gera folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Jena erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Jena.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Gera, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Gera

Gera in Ostthüringen war zu DDR-Zeiten von Textilindustrie, Werkzeugmaschinenbau und Elektronik/Feinmechanik geprägt und hat seit der Wende einen tiefgreifenden Strukturwandel durchlaufen. Heute tragen Automobilzulieferung, Maschinenbau, Medizin- und Messtechnik, Softwareentwicklung, Umwelttechnik und die optische Industrie zu Wachstum und Beschäftigung bei. Größter Arbeitgeber ist das SRH Wald-Klinikum. Der innovative Branchenmix aus Mittelständlern spiegelt die diversifizierte Wirtschaftsstruktur Thüringens wider – ein Standort, dessen Betriebsbestand vom fortlaufenden Wandel geprägt ist.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Gera

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Gera führt das Amtsgericht Jena das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Gera.

Wo melde ich mein Gewerbe in Gera ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Gera – Gewerbeamt (Handwerkerhof 13, 07548 Gera).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Gera und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.