
Bayern · kreisfreie Stadt · 116.450 Einwohner
Wer in Erlangen eine Firma auflöst, sollte wissen: Das Handelsregister wird nicht in Erlangen, sondern zentral beim Amtsgericht Fürth geführt – Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Erlangen. Diese Seite listet alle für Erlangen zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Erlangen und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Erlangen
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht FürthHallstraße 1, 90762 Fürth
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erlangen91052 Erlangen
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Erlangen – Gewerbeamt (Ordnungsamt)Rathausplatz 1, 91052 ErlangenZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Mittelfranken-OstSchubertstraße 10, 91052 Erlangen
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Nürnberg für MittelfrankenHauptmarkt 25/27, 90403 NürnbergZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer für Mittelfranken90489 Nürnberg
Wichtig für Erlangen: Zentrales Registergericht für die AG-Bezirke Fürth, Erlangen und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Insolvenz jedoch am jeweiligen AG)
Wichtig für Erlangen: Seit 01.01.2026 Finanzamt Mittelfranken-Ost (Sitz Erlangen; zuvor Finanzamt Erlangen).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Erlangen ab
Auch in Erlangen folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Fürth erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Fürth.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Erlangen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
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Wirtschaftsstandort Erlangen
Erlangen ist ein Zentrum der Medizintechnik und Hightech-Industrie: Siemens beschäftigt am Siemens Campus rund 45.000 Menschen und ist mit Abstand größter Arbeitgeber, dazu hat Siemens Healthineers hier seinen Sitz. Rund um das Universitätsklinikum (rund 9.600 Beschäftigte) und die Universität FAU ist mit dem „Medical Valley“ ein bundesweit einzigartiges Cluster der Medizin- und Gesundheitstechnik entstanden. Die Mischung aus Weltkonzernen, forschungsnahem Mittelstand und öffentlichen Einrichtungen macht Erlangen zu einem der stärksten Technologiestandorte Bayerns.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Erlangen
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Erlangen führt das Amtsgericht Fürth das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Erlangen.
Wo melde ich mein Gewerbe in Erlangen ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Erlangen – Gewerbeamt (Ordnungsamt) (Rathausplatz 1, 91052 Erlangen).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Erlangen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.