
Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 502.270 Einwohner
Wer in Duisburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Duisburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Duisburg und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Duisburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht DuisburgKönig-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg47051 Duisburg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Duisburg – Bürger- und Ordnungsamt, GewerbemeldestelleKönigstraße 63-65 (Averdunkzentrum), 47051 DuisburgZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Duisburg-SüdLandfermannstraße 25, 47051 Duisburg
- Industrie- & Handelskammer
- Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu DuisburgMercatorstraße 22-24, 47051 DuisburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Düsseldorf40221 Düsseldorf
Wichtig für Duisburg: Registergericht auch für die AG-Bezirke Dinslaken, Wesel, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr
Wichtig für Duisburg: Duisburg hat mehrere Finanzämter (Süd, West, Hamborn); Zuständigkeit nach Bezirk.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Duisburg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Duisburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Duisburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Duisburg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Duisburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Duisburg
Duisburg ist Europas führender Stahlstandort und zugleich internationales Logistikzentrum mit dem größten Binnenhafen der Welt (duisport). Größter Arbeitgeber ist thyssenkrupp Steel Europe mit rund 27.000 Beschäftigten – der geplante Umbau der Stahlindustrie prägt die Stadt entsprechend stark. Im Zuge des Strukturwandels ist die Logistik zur zweiten Säule geworden (rund 19.000 Beschäftigte in über 650 Betrieben); Auflösungen betreffen häufig Stahl-, Metall- und Logistikunternehmen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Duisburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Duisburg führt das Amtsgericht Duisburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Duisburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Duisburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Duisburg – Bürger- und Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle (Königstraße 63-65 (Averdunkzentrum), 47051 Duisburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Duisburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.