
Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 603.462 Einwohner
Wer in Dortmund ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Dortmund auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Dortmund und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Dortmund
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht DortmundGerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund44135 Dortmund
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Dortmund – Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten)Olpe 1, 44135 DortmundZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Dortmund-WestMärkische Straße 124, 44141 Dortmund
- Industrie- & Handelskammer
- IHK zu DortmundMärkische Straße 120, 44141 DortmundZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund
Wichtig für Dortmund: Registergericht (LG-Bezirk Dortmund; u. a. auch Lünen, Kamen, Castrop-Rauxel)
Wichtig für Dortmund: Dortmund hat mehrere Finanzämter (West, Ost, Hörde, Unna); Zuständigkeit nach Bezirk.
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Dortmund ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Dortmund einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Dortmund als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Dortmund.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Dortmund, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Dortmund
Dortmund steht wie kaum eine andere Stadt für den Strukturwandel des Ruhrgebiets: von Kohle und Stahl hin zu Dienstleistung, Logistik und Zukunftstechnologien. Heute prägen die Logistik (u. a. Rhenus), eine traditionsreiche Versicherungswirtschaft (Signal Iduna, Continentale, Volkswohl Bund) sowie IT, Mikrotechnik, Biomedizin und Robotik den Standort; größter Arbeitgeber ist der Netzbetreiber Amprion. Der Übergang von Industrie- zu Dienstleistungsarbeit bedeutet einen anhaltenden Wandel im Betriebsbestand.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Dortmund
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Dortmund führt das Amtsgericht Dortmund das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Dortmund.
Wo melde ich mein Gewerbe in Dortmund ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Dortmund – Ordnungsamt (Gewerbeangelegenheiten) (Olpe 1, 44135 Dortmund).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Dortmund und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.