
Bremen · kreisfreie Stadt (Stadtgemeinde im Land Bremen) · 118.502 Einwohner
Wer in Bremerhaven ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Bremerhaven über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Bremerhaven auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Bremerhaven und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Bremerhaven
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht BremerhavenNordstraße 10, 27580 Bremerhaven
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremerhaven27580 Bremerhaven
- Gewerbeabmeldung
- Magistrat Bremerhaven – Bürger- und OrdnungsamtHinrich-Schmalfeldt-Straße 30, 27576 BremerhavenZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt BremerhavenRickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven
- Industrie- & Handelskammer
- Industrie- und Handelskammer BremerhavenFriedrich-Ebert-Straße 6, 27570 BremerhavenZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Bremen28195 Bremen
Wichtig für Bremerhaven: Registergericht + Insolvenzgericht für Bremerhaven
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Bremerhaven ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Bremerhaven einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Bremerhaven als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bremerhaven.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Bremerhaven, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Bremerhaven
Bremerhaven ist eine Seestadt mit starkem maritimem Profil: Der Containerterminal zählt zu den größten Häfen Europas, beim Automobilumschlag ist Bremerhaven führend. Die Fisch- und Lebensmittelwirtschaft bildet mit der gesamten Wertschöpfungskette einen zweiten Schwerpunkt, und in der Offshore-Windenergie hat sich die Stadt zu einem international anerkannten Kompetenzzentrum entwickelt. Hafenwirtschaft, Logistik, maritime Technologien, Fischwirtschaft und Windenergie prägen einen Betriebsbestand, der eng an Welthandels- und Energiezyklen gekoppelt ist.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Bremerhaven
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Bremerhaven führt das Amtsgericht Bremerhaven das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bremerhaven.
Wo melde ich mein Gewerbe in Bremerhaven ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Magistrat Bremerhaven – Bürger- und Ordnungsamt (Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30, 27576 Bremerhaven).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Bremerhaven und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.