Firmenauflösung in Bremen

Firmenauflösung in Bremen – Skyline

Bremen · kreisfreie Stadt (Stadtstaat) · 588.413 Einwohner

Wer in Bremen ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Bremen über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Bremen auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Bremen und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: BremenReg.-Bezirk: – (Stadtstaat, kein Regierungsbezirk)PLZ: 28195Kfz: HB

Zuständige Stellen in Bremen

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht BremenOstertorstraße 25-31, 28195 Bremen
Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen28195 Bremen
Gewerbeabmeldung
Gewerbemeldestelle der Stadt BremenStresemannstraße 48, 28207 BremenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt BremenRudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
Industrie- & Handelskammer
Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und BremerhavenAm Markt 13, 28195 BremenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Bremen28195 Bremen

Wichtig für Bremen: Registergericht für Bremen

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Bremen ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Bremen einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Bremen als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bremen.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Bremen, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Bremen

Bremen zählt zu den größten Industriestandorten Norddeutschlands mit vier Schwerpunkten: Automobil, maritime Wirtschaft und Logistik, Windkraft sowie Luft- und Raumfahrt. Größter privater Arbeitgeber ist das Mercedes-Benz-Werk (rund 10.500 Beschäftigte), dazu kommen Airbus, das ArcelorMittal-Stahlwerk und die Häfen mit zehntausenden Arbeitsplätzen in der Region. Auch die Lebensmittelindustrie (u. a. Anheuser-Busch InBev/Beck's, Nordsee) prägt den Standort – ein industriell geprägtes Umfeld mit vielen Zuliefer- und Logistikbetrieben.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Bremen

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Bremen führt das Amtsgericht Bremen das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bremen.

Wo melde ich mein Gewerbe in Bremen ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Gewerbemeldestelle der Stadt Bremen (Stresemannstraße 48, 28207 Bremen).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Bremen und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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