
Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt (Bundesstadt) · 323.336 Einwohner
Wer in Bonn ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Bonn über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Bonn auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Bonn und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Bonn
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht BonnWilhelmstraße 21, 53111 Bonn
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn53111 Bonn
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Bonn – Gewerbemeldestelle (Amt für Ordnungs-, Markt- und Gewerbeangelegenheiten)Berliner Platz 2, 53111 BonnZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Bonn-InnenstadtWelschnonnenstraße 15, 53111 Bonn
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Bonn/Rhein-SiegBonner Talweg 17, 53113 BonnZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer zu Köln50667 Köln
Wichtig für Bonn: Registergericht (LG-Bezirk Bonn; u. a. Rhein-Sieg-Kreis, Euskirchen)
Wichtig für Bonn: Bonn hat zwei Finanzämter (Innenstadt, Außenstadt).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Bonn ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Bonn einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Bonn als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bonn.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Bonn, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Bonn
Bonn ist als frühere Bundeshauptstadt bis heute stark vom Dienstleistungs- und Verwaltungssektor geprägt und Sitz zweier DAX-Konzerne: der Deutschen Telekom und der Deutsche Post DHL Group, den mit Abstand größten privaten Arbeitgebern. Als einziger deutscher UN-Standort und Sitz mehrerer Bundesbehörden hat die Stadt einen hohen Anteil an öffentlichem Sektor und internationalen Organisationen. Rund um Konzerne und Behörden gruppiert sich ein breiter Mittelstand aus Dienstleistung, Finanzen und IT (u. a. Postbank, Haribo).
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Bonn
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Bonn führt das Amtsgericht Bonn das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bonn.
Wo melde ich mein Gewerbe in Bonn ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Bonn – Gewerbemeldestelle (Amt für Ordnungs-, Markt- und Gewerbeangelegenheiten) (Berliner Platz 2, 53111 Bonn).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Bonn und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.