
Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt · 358.676 Einwohner
Wer in Bochum ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Bochum über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Bochum auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Bochum und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Bochum
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht BochumViktoriastraße 14, 44787 Bochum
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum44787 Bochum
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Bochum – Ordnungs- und Veterinäramt, GewerbemeldestelleViktoriastraße 14c (Husemann-Karree), 44787 BochumZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Bochum-MitteCastroper Straße 40-42, 44791 Bochum
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Mittleres Ruhrgebiet zu BochumOstring 30-32, 44787 BochumZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Dortmund44139 Dortmund
Wichtig für Bochum: Registergericht auch für die AG-Bezirke Herne, Herne-Wanne und Witten
Wichtig für Bochum: Bochum hat zwei Finanzämter (Mitte, Süd).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Bochum ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Bochum einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Bochum als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Bochum.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Bochum, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Bochum
Bochum ist ein Musterbeispiel für den gelungenen Strukturwandel: Nach dem Ende der Opel-Produktion (2014) und der Nokia-Schließung (2008) hat sich die Stadt neu erfunden. Auf dem früheren Opel-Gelände arbeiten heute Betriebe aus Logistik (DHL), IT-Sicherheit, Gesundheit und Forschung; die Gesundheitswirtschaft ist zur zweitwichtigsten Branche geworden, die IT-Sicherheit profitiert von der Ruhr-Universität und dem Max-Planck-Institut für Sicherheit. Die Strategie setzt bewusst auf viele mittelgroße Betriebe statt auf einen Großkonzern – ein Umfeld mit lebhaftem Wandel im Unternehmensbestand.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Bochum
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Bochum führt das Amtsgericht Bochum das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Bochum.
Wo melde ich mein Gewerbe in Bochum ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Bochum – Ordnungs- und Veterinäramt, Gewerbemeldestelle (Viktoriastraße 14c (Husemann-Karree), 44787 Bochum).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Bochum und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.