
Bayern · kreisfreie Stadt · 301.786 Einwohner
Wer in Augsburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Augsburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Augsburg und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Augsburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht AugsburgAm Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg86150 Augsburg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Augsburg – Bürgeramt, OrdnungsbehördeAn der Blauen Kappe 18, 86152 AugsburgZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Augsburg-StadtPrinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg
- Industrie- & Handelskammer
- IHK SchwabenStettenstraße 1+3, 86150 AugsburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer für Schwaben86161 Augsburg
Wichtig für Augsburg: Registergericht (AG-Bezirke Augsburg, Aichach, Dillingen, Landsberg, Nördlingen u. a.)
Wichtig für Augsburg: Für die Stadt Augsburg zuständig (daneben Finanzamt Augsburg-Land für den Landkreis).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Augsburg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Augsburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Augsburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Augsburg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Augsburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Augsburg
Augsburg ist ein traditionsreicher Industriestandort mit Schwerpunkten in Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt, Robotik und Energietechnik. Größter Arbeitgeber ist MAN Energy Solutions (rund 14.000 Beschäftigte); international bekannt sind zudem der Roboterhersteller KUKA (weltweit größte Betriebsstätte in Augsburg), der Airbus-Zulieferer Premium Aerotec und die Renk Group. Die industrielle Prägung bringt viele Zuliefer- und Maschinenbaubetriebe mit sich, deren Auflösungen eng mit den Zyklen von Auto-, Luftfahrt- und Anlagenbau zusammenhängen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Augsburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Augsburg führt das Amtsgericht Augsburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Augsburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Augsburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Augsburg – Bürgeramt, Ordnungsbehörde (An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Augsburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.