Firmenauflösung in Düren

Firmenauflösung in Düren – Skyline

Nordrhein-Westfalen · Kreisstadt (Kreis Düren; kreisangehörig) · 94.539 Einwohner

Wer in Düren ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – das Handelsregister führt das Amtsgericht Düren vor Ort, für Insolvenzverfahren ist jedoch das Amtsgericht Aachen zuständig. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Düren auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Düren und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: KölnPLZ: 52349Kfz: DN

Zuständige Stellen in Düren

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht DürenAugust-Klotz-Straße 14, 52349 Düren
Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen52070 Aachen
Gewerbeabmeldung
Stadt Düren – GewerbeamtWirteltorplatz 7, 52349 DürenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt DürenGoethestraße 7, 52349 Düren
Industrie- & Handelskammer
IHK AachenTheaterstraße 6-10, 52062 AachenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Aachen52062 Aachen

Wichtig für Düren: Registergericht (AG-Bezirke Düren, Jülich, Schleiden-Gemünd); Insolvenz jedoch am Amtsgericht Aachen (LG Aachen)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Düren ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Düren einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Düren als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Düren.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Düren, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Düren

Düren ist die Papierstadt Deutschlands: Nirgendwo sind auf so engem Raum so viele Papierfabriken und papierverarbeitende Betriebe angesiedelt – im Kreis Düren beschäftigt die Branche rund 25.000 Menschen und erwirtschaftet etwa fünf Milliarden Euro Umsatz jährlich. Neben der energieintensiven Papierindustrie sind Metallverarbeitung, Maschinenbau sowie Textil- und Chemieindustrie tragende Säulen (u. a. der traditionsreiche Teppichhersteller Anker). Der Standort zwischen Köln und Aachen ist stark industriell geprägt – Auflösungen betreffen häufig Papier-, Metall- und Zulieferbetriebe.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Düren

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Düren führt das Amtsgericht Düren das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Aachen.

Wo melde ich mein Gewerbe in Düren ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Düren – Gewerbeamt (Wirteltorplatz 7, 52349 Düren).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Düren und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.