
Niedersachsen · Landkreis Hildesheim (Kreisstadt) · 98.207 Einwohner
Wer in Hildesheim ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Hildesheim über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Hildesheim auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Hildesheim und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Hildesheim
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht HildesheimKaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim31134 Hildesheim
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Hildesheim – Stadtbüro/OrdnungsamtMarkt 2, 31134 HildesheimZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt HildesheimKaiserstraße 47, 31134 Hildesheim
- Industrie- & Handelskammer
- IHK HannoverSchiffgraben 49, 30175 HannoverZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen31134 Hildesheim
Wichtig für Hildesheim: Registergericht für den LG-Bezirk Hildesheim
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Hildesheim ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Hildesheim einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Hildesheim als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Hildesheim.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Hildesheim, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Hildesheim
Hildesheim ist ein zentraler Technologiestandort von Bosch: Das Werk (Automobilelektronik, heute rund 3.500 Beschäftigte) hatte in den 1970er-Jahren gemeinsam mit Blaupunkt rund 15.000 Mitarbeiter und wandelt sich derzeit zu einem Standort für Elektromobilitäts-Elektronik. Ergänzt wird die stark automobil- und elektronikgeprägte Wirtschaft durch Zulieferer wie KSM Castings und thyssenkrupp Bilstein sowie den Hafen. Der Umbruch der Automobilindustrie schlägt hier direkt auf den Betriebsbestand durch – ein Standort mitten in der Transformation.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Hildesheim
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Hildesheim führt das Amtsgericht Hildesheim das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hildesheim.
Wo melde ich mein Gewerbe in Hildesheim ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Hildesheim – Stadtbüro/Ordnungsamt (Markt 2, 31134 Hildesheim).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Hildesheim und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.