Firmenauflösung in Koblenz

Firmenauflösung in Koblenz – Skyline

Rheinland-Pfalz · kreisfreie Stadt · 113.020 Einwohner

Wer in Koblenz ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Koblenz auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Koblenz und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Rheinland-PfalzReg.-Bezirk: – (Rheinland-Pfalz hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 56068Kfz: KO

Zuständige Stellen in Koblenz

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht KoblenzKarmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz56068 Koblenz
Gewerbeabmeldung
Stadt Koblenz – GewerbeamtLudwig-Erhard-Straße 2, 56073 KoblenzZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt KoblenzFerdinand-Sauerbruch-Straße 19, 56073 Koblenz
Industrie- & Handelskammer
IHK zu KoblenzSchlossstraße 2, 56068 KoblenzZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Koblenz56073 Koblenz

Wichtig für Koblenz: Registergericht (Bezirke Koblenz, Andernach, Mayen, Sinzig u. a.)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Koblenz ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Koblenz einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Koblenz als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Koblenz.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Koblenz, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Koblenz

Koblenz ist ein führender Dienstleistungs- und Verwaltungsstandort – fast drei Viertel der Beschäftigten arbeiten im tertiären Sektor. Prägend ist die Bundeswehr mit rund 7.500 zivilen und militärischen Beschäftigten (u. a. das Beschaffungsamt BAAINBw) sowie rund 90 Bundes- und Landesbehörden. Als größte private Arbeitgeber gelten der eHealth-Anbieter CompuGroup Medical und der Gasfeder-Hersteller Stabilus (Automobilzulieferer). Ergänzt um Handel, Tourismus (Deutsches Eck, Mittelrhein) und unternehmensnahe Dienste ergibt das einen stabilen, dienstleistungsgeprägten Standort.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Koblenz

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Koblenz führt das Amtsgericht Koblenz das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Koblenz.

Wo melde ich mein Gewerbe in Koblenz ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Koblenz – Gewerbeamt (Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Koblenz und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.