Firmenauflösung in Paderborn

Firmenauflösung in Paderborn – Skyline

Nordrhein-Westfalen · Kreisstadt (Kreis Paderborn; kreisangehörig) · 156.378 Einwohner

Wer in Paderborn ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Paderborn auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Paderborn und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: Nordrhein-WestfalenReg.-Bezirk: DetmoldPLZ: 33098Kfz: PB

Zuständige Stellen in Paderborn

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht PaderbornAm Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn33098 Paderborn
Gewerbeabmeldung
Stadt Paderborn – Gewerbeamt (Ordnungsamt)Marienplatz 11a, 33098 PaderbornZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt PaderbornBahnhofstraße 28-30, 33102 Paderborn
Industrie- & Handelskammer
IHK Ostwestfalen zu BielefeldElsa-Brändström-Straße 1-3, 33602 BielefeldZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld33613 Bielefeld

Wichtig für Paderborn: Registergericht + Insolvenzgericht (LG-Bezirk Paderborn)

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Paderborn ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Paderborn einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Paderborn als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Paderborn.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Paderborn, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

Ankauf anfragen

Wirtschaftsstandort Paderborn

Paderborn ist ein Zentrum der deutschen IT-Wirtschaft – begründet vom Computerpionier Heinz Nixdorf: Der Nachfolger Diebold Nixdorf betreibt hier seinen weltweit größten Produktionsstandort (Bankautomaten, Kassensysteme). Größter Arbeitgeber ist der Automobil- und Stahlzulieferer Benteler; dazu kommen IT-Spezialisten wie dSPACE und eine im IT-Bereich führende Universität. Software/IT, Automobilzulieferung und Maschinenbau prägen einen technologiestarken Mittelstand.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Paderborn

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Paderborn führt das Amtsgericht Paderborn das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Paderborn.

Wo melde ich mein Gewerbe in Paderborn ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Paderborn – Gewerbeamt (Ordnungsamt) (Marienplatz 11a, 33098 Paderborn).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Paderborn und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.