Firmenauflösung in Darmstadt

Firmenauflösung in Darmstadt – Skyline

Hessen · kreisfreie Stadt (Wissenschaftsstadt) · 168.253 Einwohner

Wer in Darmstadt ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Darmstadt auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Darmstadt und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: HessenReg.-Bezirk: DarmstadtPLZ: 64283Kfz: DA

Zuständige Stellen in Darmstadt

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht DarmstadtMathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt64283 Darmstadt
Gewerbeabmeldung
Wissenschaftsstadt Darmstadt – GewerbeamtLuisenplatz 5 (Stadthaus Luisencenter), 64283 DarmstadtZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt DarmstadtSoderstraße 30, 64283 Darmstadt
Industrie- & Handelskammer
IHK Darmstadt Rhein Main NeckarRheinstraße 89, 64295 DarmstadtZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main60325 Frankfurt am Main

Wichtig für Darmstadt: Registergericht

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Darmstadt ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Darmstadt einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Darmstadt als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Darmstadt.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Darmstadt, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Darmstadt

Darmstadt trägt den Titel „Wissenschaftsstadt“ zu Recht: Mit der TU, drei Fraunhofer-Instituten, dem GSI-Helmholtzzentrum sowie ESA/ESOC und Eumetsat ist die Stadt ein europäisches Zentrum für Forschung und Raumfahrt. Größter Arbeitgeber ist der DAX-Konzern Merck (Chemie/Pharma) mit Hauptsitz in Darmstadt; dazu kommt eine starke IT- und Softwarebranche (u. a. Software AG, T-Systems, rund 600 IT-Unternehmen) sowie Chemie und Kosmetik (KAO, Evonik). Ein wissens- und technologiegetriebener Standort mit hoher Dichte spezialisierter Betriebe.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Darmstadt

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Darmstadt führt das Amtsgericht Darmstadt das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Darmstadt.

Wo melde ich mein Gewerbe in Darmstadt ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Wissenschaftsstadt Darmstadt – Gewerbeamt (Luisenplatz 5 (Stadthaus Luisencenter), 64283 Darmstadt).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Darmstadt und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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