
Baden-Württemberg · Stadtkreis (kreisfrei) · 155.756 Einwohner
Wer in Heidelberg eine Firma auflöst, sollte wissen: Das Handelsregister wird nicht in Heidelberg, sondern zentral beim Amtsgericht Mannheim geführt – Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Heidelberg. Diese Seite listet alle für Heidelberg zuständigen Stellen – Gewerbeamt, Finanzamt, IHK und Handwerkskammer – mit korrekter Adresse und erklärt den Auflösungsablauf. Für den Ankauf von Maschinen und Betriebsinventar in Heidelberg und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Heidelberg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht MannheimBismarckstraße 14, 68159 Mannheim
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg69115 Heidelberg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Heidelberg – Bürger- und Ordnungsamt (Gewerbe)Bergheimer Straße 69, 69115 HeidelbergZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt HeidelbergMaaßstraße 32, 69123 Heidelberg
- Industrie- & Handelskammer
- IHK Rhein-NeckarL 1, 2, 68161 MannheimZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald68159 Mannheim
Wichtig für Heidelberg: Zentrales Registergericht für den OLG-Bezirk Karlsruhe (Nordbaden: u. a. Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim); Insolvenz jeweils am örtlichen AG
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Heidelberg ab
Auch in Heidelberg folgt die Firmenauflösung einem festen rechtlichen Ablauf – mit der Besonderheit, dass die Handelsregister-Anmeldung nicht am Ort, sondern beim Amtsgericht Mannheim erfolgt. Nach dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und der Eintragung mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) werden das Betriebsvermögen und die Maschinen verwertet sowie Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern informiert. Erst nach Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs wird die Gesellschaft gelöscht. Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Mannheim.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Heidelberg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
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Wirtschaftsstandort Heidelberg
Heidelberg ist nach München der zweitwichtigste Life-Sciences-Standort Deutschlands. Rund um die Universität, das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), das EMBL und das Universitätsklinikum (mit rund 10.000 Beschäftigten größter Arbeitgeber) ist ein Biotech- und Medizintechnik-Cluster mit über 220 Unternehmen und mehr als 22.000 Beschäftigten entstanden. Schwerpunkte sind personalisierte Medizin und Krebsforschung, ergänzt um IT und Umwelttechnik im Technologiepark. Ein wissenschaftsgetriebener Standort mit vielen forschungsnahen jungen Unternehmen.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Heidelberg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Heidelberg führt das Amtsgericht Mannheim das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Heidelberg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Heidelberg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Heidelberg – Bürger- und Ordnungsamt (Gewerbe) (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Heidelberg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.