
Niedersachsen · kreisfreie Stadt · 177.055 Einwohner
Wer in Oldenburg ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Oldenburg auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Oldenburg und der Region ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Oldenburg
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht OldenburgElisabethstraße 8, 26135 Oldenburg
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg26135 Oldenburg
- Gewerbeabmeldung
- Stadt Oldenburg – Fachdienst Sicherheit und OrdnungPferdemarkt 14, 26121 OldenburgZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Oldenburg (Oldb)Stubbenweg 42, 26125 Oldenburg
- Industrie- & Handelskammer
- Oldenburgische Industrie- und HandelskammerMoslestraße 6, 26122 OldenburgZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Oldenburg26122 Oldenburg
Wichtig für Oldenburg: Registergericht für den LG-Bezirk Oldenburg
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Oldenburg ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Oldenburg einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Oldenburg als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Oldenburg.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Oldenburg, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Oldenburg
Oldenburg ist ein wirtschaftlich stabiler Standort im Nordwesten Niedersachsens, verankert durch zwei Ankerunternehmen: den Energieversorger EWE (rund 9.000 Beschäftigte, größter privater Arbeitgeber) und den Foto- und Onlinedruck-Dienstleister CEWE, Europas führenden Anbieter. Dazu kommen das Klinikum Oldenburg, die Universität sowie ein ausgeprägter Cluster unternehmensnaher Dienstleister und IT-Sicherheit. Energie, Gesundheit, IT und Dienstleistung tragen einen breiten, mittelständisch geprägten Betriebsbestand.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Oldenburg
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Oldenburg führt das Amtsgericht Oldenburg das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Oldenburg.
Wo melde ich mein Gewerbe in Oldenburg ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Oldenburg – Fachdienst Sicherheit und Ordnung (Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Oldenburg und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.