Firmenauflösung in Wiesbaden

Firmenauflösung in Wiesbaden – Skyline

Hessen · kreisfreie Stadt (Landeshauptstadt Hessen) · 288.584 Einwohner

Wer in Wiesbaden ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Wiesbaden auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Wiesbaden und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: HessenReg.-Bezirk: DarmstadtPLZ: 65183Kfz: WI

Zuständige Stellen in Wiesbaden

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht WiesbadenMainzer Straße 124, 65185 Wiesbaden
Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden65185 Wiesbaden
Gewerbeabmeldung
Landeshauptstadt Wiesbaden – Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)Ellenbogengasse 3-7, 65183 WiesbadenZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt WiesbadenAbraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden
Industrie- & Handelskammer
IHK WiesbadenWilhelmstraße 24-26, 65183 WiesbadenZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Wiesbaden65189 Wiesbaden

Wichtig für Wiesbaden: Registergericht für den AG-Bezirk Wiesbaden

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Wiesbaden ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Wiesbaden einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Wiesbaden als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Wiesbaden, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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Wirtschaftsstandort Wiesbaden

Wiesbaden ist Landeshauptstadt Hessens und stark vom Dienstleistungs- und Verwaltungssektor geprägt: Banken, Versicherungen (u. a. R+V) und Bundesbehörden wie das Bundeskriminalamt zählen zu den größten Arbeitgebern. Industrie ist vor allem mit der Chemie (u. a. Dow) und der traditionsreichen Sektkellerei Henkell vertreten, insgesamt dominiert aber der Mittelstand aus Handel, Handwerk und Dienstleistung. Ein Umfeld, in dem Auflösungen eher kleinere Dienstleistungs- und Handelsbetriebe betreffen.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Wiesbaden

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Wiesbaden führt das Amtsgericht Wiesbaden das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Wiesbaden.

Wo melde ich mein Gewerbe in Wiesbaden ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Wiesbaden – Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) (Ellenbogengasse 3-7, 65183 Wiesbaden).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Wiesbaden und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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