Firmenauflösung in Mannheim

Firmenauflösung in Mannheim – Skyline

Baden-Württemberg · Stadtkreis (kreisfrei) · 318.035 Einwohner

Wer in Mannheim ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Mannheim auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Mannheim und im Umland ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.

Bundesland: Baden-WürttembergReg.-Bezirk: KarlsruhePLZ: 68159Kfz: MA

Zuständige Stellen in Mannheim

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht MannheimBismarckstraße 14, 68159 Mannheim
Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim68159 Mannheim
Gewerbeabmeldung
Stadt Mannheim – FB Sicherheit und Ordnung, GewerbeKarl-Ludwig-Straße 28-30, 68165 MannheimZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt Mannheim-StadtL 3, 10, 68161 Mannheim
Industrie- & Handelskammer
IHK Rhein-NeckarL 1, 2, 68161 MannheimZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald68159 Mannheim

Wichtig für Mannheim: Zentrales Registergericht für den OLG-Bezirk Karlsruhe (Nordbaden: u. a. Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim); Insolvenz jeweils am örtlichen AG

Wichtig für Mannheim: Daneben Finanzamt Mannheim-Neckarstadt (Donaustraße 34, 68199 Mannheim).

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Mannheim ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Mannheim einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Mannheim als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Mannheim.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Mannheim, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

Maschinen & Inventar verwerten

A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Mannheim

Mannheim ist ein industriell und wissenschaftlich starker Standort in der Metropolregion Rhein-Neckar. Größte Arbeitgeber sind der Landmaschinenhersteller John Deere (rund 11.000 Beschäftigte) und der Pharmakonzern Roche; dazu kommen ABB, Daimler Truck und Daimler Buses. Prägende Branchen sind Maschinenbau, Chemie sowie Gesundheit und Life Sciences – ergänzt um einen starken familiengeführten Mittelstand; Auflösungen betreffen hier oft Maschinenbau- und Zulieferbetriebe.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Mannheim

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Mannheim führt das Amtsgericht Mannheim das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Mannheim.

Wo melde ich mein Gewerbe in Mannheim ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Mannheim – FB Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (Karl-Ludwig-Straße 28-30, 68165 Mannheim).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Mannheim und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.